| "Ich
hab' noch nie etwas gewonnen ...", manche Menschen
sprechen sogar die Wahrheit, wenn sie das sagen, aber
man kann auch nicht gewinnen, wenn man nicht mitspielt.
Grundsätzlich aber offenbart sich hier eine kleine
Lüge, nehmen wir diese Menschen, die eben nicht
spielen, einfach mal aus dieser Auflistung raus, und
auch das winzige Prozent der Leute, die tatsächlich
Lotto spielen oder Lose auf Jahrmärkten kaufen
und nichts gewinnen und nie gewonnen haben - was bei
welchen der Klasse "jedes Los gewinnt" auch
schon wieder revidiert wird. Ansonsten bleibt zu hoffen,
dass sie zumindest in ihrem Leben schon an Erfahrungen
gewonnen haben.
Genauso
lustig wirkt der Ausspruch: "Wenn ich mal im
Lotto gewinne, dann ...", die meisten derer,
die dies sagen, haben allerdings kein Geld, um im
Lotto zu spielen, und auch wenn sie ein paar Euro
monatlich für einen Lottoschein ausgeben könnten,
spielen dennoch nicht. Manchmal frage ich mich, warum
sie dann glauben, dass alles besser werden könne,
wenn sie im Lotto gewännen, wenn sie doch gar
nicht spielen.
Vor
einigen Jahren gab es noch eine Mittelschicht, die
keine Probleme hatte, sich hin und wieder einen Lottoschein
zu kaufen. Heute gibt es kaum noch Abstufungen, und
wenn, dann nur welche in arm und reich. Natürlich
wird alles auf den Staat geschoben, dieser jedoch
lässt niemanden verhungern. Der Sozialstaat Deutschland
gibt viele Möglichkeiten, sein Existenzminimum
erfüllt zu bekommen, auch wenn das Lottoscheine
sicherlich nicht mit einschließt, und der Apparat
selbst ist gar nicht mal aus Schlechtdünken heraus
entstanden, oftmals hapert es nur an der Umsetzung
oder auch der Fachkompetenz der Beamten - wenn die
rechte Hand nicht weiß, was die linke tut, aber
auch, wie im folgenden Fall: Wenn die linke nicht
weiß, was die Rechte tun.
Gewonnen
hat man aber vor allem dann, wenn man jemanden kennt,
der in diesem Beamten- oder Staatsapparat arbeitet
und sich mit den Gesetzen, Rechten und Pflichten auskennt,
was für den Laien einfach unmöglich ist
- offensichtlich gibt es diese im Beamtenapparat aber
selbst zuhauf. Denn ohne eine solche Person könnte
ich Euch nicht davon berichten, dass Ihr unter gewissen
Umständen Anspruch auf mehr Geld habt, wenn Ihr
elternloses Bafög bezieht.
Eben
mit jener Freundin habe ich telefoniert und ihr vor
einem Jahr erzählt, dass ich mein Abitur nachholen
möchte und sie gefragt, was ich alles beantragen
müsse, damit ich meinen Lebensunterhalt finanzieren
könne. An dieser Stelle möchte ich meinen
persönlichen Dank an sie aussprechen, denn sie
hat sich wirklich viel Arbeit und Mühe gemacht,
mir alle Informationen herauszusuchen und zuzuschicken.
Darunter
war nicht nur die Info zum elternlosen Bafög,
von dem ich nicht einmal wusste, dass es das gibt
(mir war nur das generelle bekannt), aber das wäre
grundsätzlich wohl auch kein Problem gewesen,
es selbst herauszufinden. Viel interessanter war ein
Antrag ans Arbeitsamt auf KDU (Kosten der Unterkunft,
ähnlich wie ein Wohngeldzuschuss).
Diesen
brachte ich dann mit dem Bescheid vom Amt für
Ausbildungsförderung zur ARGE, ausgefüllt
und mit allen Belegen und Zusatzdaten, die man so
braucht. Ich zog eine Wartemarke und kam recht schnell
an die Reihe. Ich muss sagen, seit das neue System
und mehr Plätze dort eingeführt worden sind,
geht es wirklich rasch und man muss tatsächlich
keine vier Stunden mehr warten, bis man an die Reihe
kommt. Zumindest nicht an der Ersttheke.
Zuversichtlich
streckte ich der Dame hinter dem Schalter meine Unterlagen
entgegen, erklärte, dass ich auf einer Vollzeitschule
mein Abitur nachholen möchte und sie blickte
mich aus großen Augen an und wollte mir ernsthaft
verkaufen, ich hätte keinen Anspruch auf KDU.
Nun, sie wolle jetzt aber sicher gehen, wahrscheinlich,
weil ich sehr selbstbewusst - gestärkt durch
das Wissen, das ich von dieser Freundin vermittelt
bekam - aufgetreten bin, und beriet sich mit dem Kollegen
rechter Hand und auch mit einem am Telefon, blätterte
ihre Unterlagen durch und sagte mir schlussendlich
aber dann doch, ich hätte keinen Anspruch und
schickte mich mit bedauernden Worten von dannen.
Jetzt
war ich es, die verunsichert war, und zuhause rief
ich besagte Freundin an und erklärte ihr die
Situation. Diese allerdings beharrte darauf, dass
ich Anspruch hätte und schickte mir innerhalb
der nächsten zwei Tage den internen Ausdruck
des Arbeitsamtes, auf dem alle Gesetze verzeichnet
waren, zu, die sich um die Angelegenheiten drehten
und hier stand schwarz auf recyclingfarbig, dass ich
sehr wohl unter die falle, die KDU erhalten könnten.
Ärgerlich,
noch einmal dorthin gehen und anstehen zu müssen,
was die Wartezeit, die ich das letzte Mal einsparte,
natürlich aufbrauchte und mir Zeit nahm, die
ich für Klügeres hätte aufwenden können,
fand ich mich abermals bei der ARGE ein und bekam
sogar die gleiche Bearbeiterin wie beim Mal davor.
Abermals erzählte ich ihr, dass ich mich informiert
habe und Anspruch auf KDU hätte. Sie wollte mich
wieder abweisen. Bis ich ihr dann die Kopie der Gesetze,
die sie selbst in ihrem Ordner haben müsste,
gegeben habe. Wieder musste sie telefonieren und auf
wundersame Weise wurde ich dann in die hinteren Wartebereiche
geschickt, bei denen es üblich ist, doch wieder
länger zu warten, bis man in eines der kargen
Büros gerufen wird.
Es
dauerte eine Weile, doch ich kam dran, noch bevor
ich Staub ansetzen konnte. Abermals musste ich meine
Situation erklären, den Antrag vorlegen, die
Unterlagen beifügen und sagen, ich hätte
Anspruch. Nein, hätte ich nicht. Und wieder kramte
ich die Gesetze hervor und zeigte auf die mit Textmarker
leuchtenden Formulierungen auf der zweiten Seite.
"Oh", kam da nur und sie müsse kurz
zum Chef und das abklären. Sie wundere sich zudem,
dass der Antrag so dünn sei (ich glaube, er hatte
drei Seiten, wenn überhaupt). Einige Minuten
später kam sie zurück und bestätigte
mir endlich, dass der Antrag so vollständig sei
und sie es prüfen würden. Ich frage noch
einmal nach, ob wirklich alles an Belegen dabei wäre,
um nicht länger als notwendig warten zu müssen.
Mit ihrem "Okay" verabschiedete ich mich
dankend und wartete gute vier Wochen.
Nach
diesen vier Wochen bekam ich Post von der ARGE. Wer
glaubt, es handle sich hier um den positiven Bescheid,
der irrt. Auch wenn ich die Kontoauszüge der
letzten drei Monate abgegeben habe, bräuchten
sie nun auch die der letzten vier Wochen, die ich
gewartet hatte. Also druckte ich sie aus und wanderte
abermals in die Lehener Straße. Vorsorglich,
wie ich es schon immer getan habe, schwärzte
ich die TAN-Nummern und auch die Kundennummern verschiedener
Unternehmen, weil es niemanden etwas angeht, welche
Kundennummer ich bei der oder der Firma habe. Es war
niemals ein Problem gewesen - auch nicht beim Arbeitsamt.
Ich gab die Auszüge ab und konnte wieder nach
Hause gehen, bekam sogar am Empfang bestätigt,
dass alles vollständig sei. Doch kaum war ich
zuhause, rief mich der Mitarbeiter an, der mir das
bestätigt hatte, und bat mich, die Auszüge
noch einmal ungeschwärzt zu bringen, er habe
nicht gewusst, dass das nicht gehe.
Augenverdrehend
und unter mancheinem Fluch machte ich mich also ein
weiteres Mal am darauffolgenden Tag auf den Weg zu
Amt. Der junge Mann schickte mich gleich weiter in
den hinteren Wartebereich und dankte mir vielmals.
Natürlich, denn er hatte mir schriftlich bestätigt,
dass alles komplett sei und hätte ich nicht wollen,
hätte ich nicht vorbeikommen müssen und
er hätte die Suppe auszubaden gehabt, denn die
Auszüge waren - weiterhin meiner Meinung nach
- auch mit geschwärzten TAN-Nummern einwandfrei
und vollständig.
Es
dauerte geschlagene 30 Minuten bis ich endlich an
der Reihe war. Ich bin mir fast schon sicher, dass
das Schikane war, denn niemand war in diesem Büro
und sie ging sogar noch herum, um ein Schwätzchen
zu halten, bis sie mich reinrief. Aber ich will es
nicht beschwören, schließlich baut sich
bei so etwas auch eine leichte Paranoia auf.
Im
Büro angekommen, fragte ich noch einmal wegen
der geschwärzten Nummern nach und sie sah mich
an, als würde ich Unglaubliches berichten. Natürlich
sei dies okay - wie es nach meiner Auffassung auch
jahrelang zuvor immer okay gewesen war, schließlich
ging es hier um Daten, die das Amt nicht brauche.
Ich versuchte dennoch freundlich zu bleiben und nichts
weiter dazu zu sagen, schließlich wollte ich
mich mit dem Beamtenapparat nicht anlegen. Sie nahm
mir die Kopie der Auszüge ab, blätterte
sie in nicht mal 10 Sekunden durch und das war es
dann auch schon. Ich wartete ewig, nur um 1 Minute
in diesem Büro zu sein, um dann wieder gehen
zu können. Manchmal habe ich das Gefühl,
die Leute glauben, dass die Zeit, die man so bereitwillig
gibt, verschwenderisch verschenkt wird.
Abermals
ging es dann übrigens zwei Wochen bis ein Schreiben
kam. Nein, es war wieder kein Bescheid. Dieses Mal
sollte ich doch bitte schriftlich belegen, wie meine
Freundin dazu kommt, mir 30 Euro zu überweisen,
und wie es sein kann, dass ich eine Bareinzahlung
von 26,12 Euro machte. Meine Freundin hat mir Geld
überwiesen, das ich ihr geliehen hatte und dieser
unmöglich hohe Betrag von 26 Euro und ZWÖLF
Cent entstand dadurch, dass ich gesammelte 1-, 2-,
5- und 10-Cent-Stücke eingezahlt habe. Gut, dachte
ich, dann auch das.
Schrieb
das in einem etwas ironisch angehauchten Brief, der
vielleicht sogar auch etwas sarkastisch war, denn
irgendwann ist auch meine Grenze erreicht. Freundlich
war ich dennoch, denn schließlich bin noch immer
ich diejenige, die etwas haben will. Das Schlimme
daran ist ja, dass man schon wieder da hin dackeln
muss, denn das verlangt die ARGE so. Sie besteht auf
die persönliche Vorsprache, was sicherlich einen
guten Sinn hat bezüglich irgendwelcher Leute,
die Harz IV beziehen und auf Mallorca wohnen wollen,
dennoch ist das für mich Zeit, die mir verloren
geht. Zumindest musste ich auch hier nur kurz warten,
dennoch ist man für diese kurze Zeit einfach
nur eine Nummer und diese vielen kurzen - und meiner
Ansicht nach, teils auch unnötigen Wartezeiten
- summieren sich nun mal und werden von meiner grundsätzlichen
Lebenszeit abgezogen.
Aber
tatsächlich brachte es was, denn nach weiteren
zwei oder drei Wochen bekam ich dann endlich (!) die
Antwort, die ich gerne schon viel früher gehabt
hätte, - einen positiven Bescheid mit einer zusätzlichen
Nachzahlung. Dieser ganze Hickhack - aber er war es
wert, denn ich bekomme rund 200 Euro neben dem Bafög
mehr und das ist wirklich etwas, das notwendig ist,
wie wir fast alle aus eigener Erfahrung wissen. Dann
hat man monatlich die Möglichkeit einen Lottoschein
auszufüllen und kann sagen: "Wenn ich mal
im Lotto gewinne, dann ...". Man darf nur nicht
verpassen, rechtzeitig den Folgeantrag zu stellen.
Wer
sich von Euch jetzt diesen Spießrutenlauf antun
möchte, sollte es wirklich tun, denn 200 Euro
mehr im Monat zu haben oder nicht, ist schon ein großer
Unterschied. Ich liste Euch im Folgenden die Bedingungen
und Gesetze auf, damit Ihr sehen könnt, ob auch
Ihr Anspruch hättet. Auf mich trifft zu: Elternloses
Bafög, eigene Wohnung, unverheiratet, keine Kinder
und ich hatte bei Antragstellung einen kleinen Nebenjob.
Des weiteren besteht bei mir weder Anspruch auf Kindergeld
oder Halbwaisenrente, und meine Mutter kann keine
Zuschüsse zu meinem Leben liefern. Was davon
jetzt wirklich auch relevant ist, weiß ich nicht
sicher, daher versucht es einfach anhand folgender
Gesetze, die auf den ein oder anderen zutreffen sollten:
Gesetzestext
Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für
Arbeitsuchende
SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft
und Heizung
(7) Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende,
die Berufsausbildungsbeihilfe oder
Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten
und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, §
66 Abs. 3, § 101 Abs. 3, § 105 Abs. 1 Nr.
1, 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder
nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, §
13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
bemisst, einen Zuschuss zu ihren
ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft
und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1). Satz
1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen
für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen
ist.
Anspruchsberechtigung
Zuschussberechtigter
Personenkreis
des § 22 Abs. 7 Sozialgesetzbuch Zweites Buch
(SGB II)
Im Einzelnen sind zuschussfähig bei den Auszubildenden
nach dem SGB III:
-
die
berufliche Ausbildung und Unterbringung außerhalb
des Haushalts der Eltern oder des Elternteils
(§ 65 Abs. 1 SGB III)
-
die
berufsvorbereitenden Maßnahmen und Unterbringung
außerhalb des Haushalts der Eltern oder
des Elternteils (§ 66 Abs. 3 SGB III)
-
die
Leistung der Berufsausbildungshilfe an behinderte
Menschen, die während der beruflichen Ausbildung
im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils
wohnen (§ 101 Abs. 3 SGB III)
-
das
Ausbildungsgeld an Personen in beruflicher Ausbildung
bei Unterbringung im Haushalt der Eltern oder
eines Elternteils (§ 105 Abs. 1 Nr. 1 SGB
III)
-
das
Ausbildungsgeld an behinderte Menschen, die in
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und
in Grundausbildung stehen, bei anderweitiger Unterbringung
außerhalb eines Wohnheims oder Internats
ohne Kostenerstattung für Unterbringung und
Verpflegung (§ 106 Abs. 1 Nr. 2 SGB III)
Bei
Auszubildenden nach dem BAföG
werden erfasst:
-
Schüler
von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen
und von Fachoberschulklassen, deren
Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
und die noch bei den Eltern wohnen
(§ 12 Abs. 1 Nr. 2 BAföG)
-
Schüler,
die nicht bei den
Eltern wohnen, von weiterführenden allgemein
bildenden Schulen und Berufsfachschulen
sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren
Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht
voraussetzt, soweit von der Wohnung der Eltern
aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte
nicht erreichbar ist, sie einen eigenen
Haushalt führen und verheiratet sind oder
waren, oder einen eigenen Haushalt führen
und mit mindestens einem Kind zusammenleben,
und von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen,
Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen,
deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung
voraussetzt
(§ 12 Abs. 2 BAföG)
sowie
-
Auszubildende
in Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene
Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und
Kollegs,
und an Höheren Fachschulen, Akademien und
Hochschulen, die noch bei ihren Eltern wohnen
(§ 13 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BAföG).
Viel Erfolg,
aBraXaS
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