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Schülerzeitung des Kopling Kollegs Freiburg

 

 

Wenn die linke Hand nicht weiß, was die Rechte tun
Unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf KDU neben dem elternlosen Bafög. Gesetze ganz unten. Wer zu diesen direkt springen möchte, klickt bitte hier.
Artikel der Schülerzeitung des Kopling Kollegs Freiburg

"Ich hab' noch nie etwas gewonnen ...", manche Menschen sprechen sogar die Wahrheit, wenn sie das sagen, aber man kann auch nicht gewinnen, wenn man nicht mitspielt. Grundsätzlich aber offenbart sich hier eine kleine Lüge, nehmen wir diese Menschen, die eben nicht spielen, einfach mal aus dieser Auflistung raus, und auch das winzige Prozent der Leute, die tatsächlich Lotto spielen oder Lose auf Jahrmärkten kaufen und nichts gewinnen und nie gewonnen haben - was bei welchen der Klasse "jedes Los gewinnt" auch schon wieder revidiert wird. Ansonsten bleibt zu hoffen, dass sie zumindest in ihrem Leben schon an Erfahrungen gewonnen haben.

Genauso lustig wirkt der Ausspruch: "Wenn ich mal im Lotto gewinne, dann ...", die meisten derer, die dies sagen, haben allerdings kein Geld, um im Lotto zu spielen, und auch wenn sie ein paar Euro monatlich für einen Lottoschein ausgeben könnten, spielen dennoch nicht. Manchmal frage ich mich, warum sie dann glauben, dass alles besser werden könne, wenn sie im Lotto gewännen, wenn sie doch gar nicht spielen.

Vor einigen Jahren gab es noch eine Mittelschicht, die keine Probleme hatte, sich hin und wieder einen Lottoschein zu kaufen. Heute gibt es kaum noch Abstufungen, und wenn, dann nur welche in arm und reich. Natürlich wird alles auf den Staat geschoben, dieser jedoch lässt niemanden verhungern. Der Sozialstaat Deutschland gibt viele Möglichkeiten, sein Existenzminimum erfüllt zu bekommen, auch wenn das Lottoscheine sicherlich nicht mit einschließt, und der Apparat selbst ist gar nicht mal aus Schlechtdünken heraus entstanden, oftmals hapert es nur an der Umsetzung oder auch der Fachkompetenz der Beamten - wenn die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut, aber auch, wie im folgenden Fall: Wenn die linke nicht weiß, was die Rechte tun.

Gewonnen hat man aber vor allem dann, wenn man jemanden kennt, der in diesem Beamten- oder Staatsapparat arbeitet und sich mit den Gesetzen, Rechten und Pflichten auskennt, was für den Laien einfach unmöglich ist - offensichtlich gibt es diese im Beamtenapparat aber selbst zuhauf. Denn ohne eine solche Person könnte ich Euch nicht davon berichten, dass Ihr unter gewissen Umständen Anspruch auf mehr Geld habt, wenn Ihr elternloses Bafög bezieht.

Eben mit jener Freundin habe ich telefoniert und ihr vor einem Jahr erzählt, dass ich mein Abitur nachholen möchte und sie gefragt, was ich alles beantragen müsse, damit ich meinen Lebensunterhalt finanzieren könne. An dieser Stelle möchte ich meinen persönlichen Dank an sie aussprechen, denn sie hat sich wirklich viel Arbeit und Mühe gemacht, mir alle Informationen herauszusuchen und zuzuschicken.

Darunter war nicht nur die Info zum elternlosen Bafög, von dem ich nicht einmal wusste, dass es das gibt (mir war nur das generelle bekannt), aber das wäre grundsätzlich wohl auch kein Problem gewesen, es selbst herauszufinden. Viel interessanter war ein Antrag ans Arbeitsamt auf KDU (Kosten der Unterkunft, ähnlich wie ein Wohngeldzuschuss).

Diesen brachte ich dann mit dem Bescheid vom Amt für Ausbildungsförderung zur ARGE, ausgefüllt und mit allen Belegen und Zusatzdaten, die man so braucht. Ich zog eine Wartemarke und kam recht schnell an die Reihe. Ich muss sagen, seit das neue System und mehr Plätze dort eingeführt worden sind, geht es wirklich rasch und man muss tatsächlich keine vier Stunden mehr warten, bis man an die Reihe kommt. Zumindest nicht an der Ersttheke.

Zuversichtlich streckte ich der Dame hinter dem Schalter meine Unterlagen entgegen, erklärte, dass ich auf einer Vollzeitschule mein Abitur nachholen möchte und sie blickte mich aus großen Augen an und wollte mir ernsthaft verkaufen, ich hätte keinen Anspruch auf KDU. Nun, sie wolle jetzt aber sicher gehen, wahrscheinlich, weil ich sehr selbstbewusst - gestärkt durch das Wissen, das ich von dieser Freundin vermittelt bekam - aufgetreten bin, und beriet sich mit dem Kollegen rechter Hand und auch mit einem am Telefon, blätterte ihre Unterlagen durch und sagte mir schlussendlich aber dann doch, ich hätte keinen Anspruch und schickte mich mit bedauernden Worten von dannen.

Jetzt war ich es, die verunsichert war, und zuhause rief ich besagte Freundin an und erklärte ihr die Situation. Diese allerdings beharrte darauf, dass ich Anspruch hätte und schickte mir innerhalb der nächsten zwei Tage den internen Ausdruck des Arbeitsamtes, auf dem alle Gesetze verzeichnet waren, zu, die sich um die Angelegenheiten drehten und hier stand schwarz auf recyclingfarbig, dass ich sehr wohl unter die falle, die KDU erhalten könnten.

Ärgerlich, noch einmal dorthin gehen und anstehen zu müssen, was die Wartezeit, die ich das letzte Mal einsparte, natürlich aufbrauchte und mir Zeit nahm, die ich für Klügeres hätte aufwenden können, fand ich mich abermals bei der ARGE ein und bekam sogar die gleiche Bearbeiterin wie beim Mal davor. Abermals erzählte ich ihr, dass ich mich informiert habe und Anspruch auf KDU hätte. Sie wollte mich wieder abweisen. Bis ich ihr dann die Kopie der Gesetze, die sie selbst in ihrem Ordner haben müsste, gegeben habe. Wieder musste sie telefonieren und auf wundersame Weise wurde ich dann in die hinteren Wartebereiche geschickt, bei denen es üblich ist, doch wieder länger zu warten, bis man in eines der kargen Büros gerufen wird.

Es dauerte eine Weile, doch ich kam dran, noch bevor ich Staub ansetzen konnte. Abermals musste ich meine Situation erklären, den Antrag vorlegen, die Unterlagen beifügen und sagen, ich hätte Anspruch. Nein, hätte ich nicht. Und wieder kramte ich die Gesetze hervor und zeigte auf die mit Textmarker leuchtenden Formulierungen auf der zweiten Seite. "Oh", kam da nur und sie müsse kurz zum Chef und das abklären. Sie wundere sich zudem, dass der Antrag so dünn sei (ich glaube, er hatte drei Seiten, wenn überhaupt). Einige Minuten später kam sie zurück und bestätigte mir endlich, dass der Antrag so vollständig sei und sie es prüfen würden. Ich frage noch einmal nach, ob wirklich alles an Belegen dabei wäre, um nicht länger als notwendig warten zu müssen. Mit ihrem "Okay" verabschiedete ich mich dankend und wartete gute vier Wochen.

Nach diesen vier Wochen bekam ich Post von der ARGE. Wer glaubt, es handle sich hier um den positiven Bescheid, der irrt. Auch wenn ich die Kontoauszüge der letzten drei Monate abgegeben habe, bräuchten sie nun auch die der letzten vier Wochen, die ich gewartet hatte. Also druckte ich sie aus und wanderte abermals in die Lehener Straße. Vorsorglich, wie ich es schon immer getan habe, schwärzte ich die TAN-Nummern und auch die Kundennummern verschiedener Unternehmen, weil es niemanden etwas angeht, welche Kundennummer ich bei der oder der Firma habe. Es war niemals ein Problem gewesen - auch nicht beim Arbeitsamt. Ich gab die Auszüge ab und konnte wieder nach Hause gehen, bekam sogar am Empfang bestätigt, dass alles vollständig sei. Doch kaum war ich zuhause, rief mich der Mitarbeiter an, der mir das bestätigt hatte, und bat mich, die Auszüge noch einmal ungeschwärzt zu bringen, er habe nicht gewusst, dass das nicht gehe.

Augenverdrehend und unter mancheinem Fluch machte ich mich also ein weiteres Mal am darauffolgenden Tag auf den Weg zu Amt. Der junge Mann schickte mich gleich weiter in den hinteren Wartebereich und dankte mir vielmals. Natürlich, denn er hatte mir schriftlich bestätigt, dass alles komplett sei und hätte ich nicht wollen, hätte ich nicht vorbeikommen müssen und er hätte die Suppe auszubaden gehabt, denn die Auszüge waren - weiterhin meiner Meinung nach - auch mit geschwärzten TAN-Nummern einwandfrei und vollständig.

Es dauerte geschlagene 30 Minuten bis ich endlich an der Reihe war. Ich bin mir fast schon sicher, dass das Schikane war, denn niemand war in diesem Büro und sie ging sogar noch herum, um ein Schwätzchen zu halten, bis sie mich reinrief. Aber ich will es nicht beschwören, schließlich baut sich bei so etwas auch eine leichte Paranoia auf.

Im Büro angekommen, fragte ich noch einmal wegen der geschwärzten Nummern nach und sie sah mich an, als würde ich Unglaubliches berichten. Natürlich sei dies okay - wie es nach meiner Auffassung auch jahrelang zuvor immer okay gewesen war, schließlich ging es hier um Daten, die das Amt nicht brauche. Ich versuchte dennoch freundlich zu bleiben und nichts weiter dazu zu sagen, schließlich wollte ich mich mit dem Beamtenapparat nicht anlegen. Sie nahm mir die Kopie der Auszüge ab, blätterte sie in nicht mal 10 Sekunden durch und das war es dann auch schon. Ich wartete ewig, nur um 1 Minute in diesem Büro zu sein, um dann wieder gehen zu können. Manchmal habe ich das Gefühl, die Leute glauben, dass die Zeit, die man so bereitwillig gibt, verschwenderisch verschenkt wird.

Abermals ging es dann übrigens zwei Wochen bis ein Schreiben kam. Nein, es war wieder kein Bescheid. Dieses Mal sollte ich doch bitte schriftlich belegen, wie meine Freundin dazu kommt, mir 30 Euro zu überweisen, und wie es sein kann, dass ich eine Bareinzahlung von 26,12 Euro machte. Meine Freundin hat mir Geld überwiesen, das ich ihr geliehen hatte und dieser unmöglich hohe Betrag von 26 Euro und ZWÖLF Cent entstand dadurch, dass ich gesammelte 1-, 2-, 5- und 10-Cent-Stücke eingezahlt habe. Gut, dachte ich, dann auch das.

Schrieb das in einem etwas ironisch angehauchten Brief, der vielleicht sogar auch etwas sarkastisch war, denn irgendwann ist auch meine Grenze erreicht. Freundlich war ich dennoch, denn schließlich bin noch immer ich diejenige, die etwas haben will. Das Schlimme daran ist ja, dass man schon wieder da hin dackeln muss, denn das verlangt die ARGE so. Sie besteht auf die persönliche Vorsprache, was sicherlich einen guten Sinn hat bezüglich irgendwelcher Leute, die Harz IV beziehen und auf Mallorca wohnen wollen, dennoch ist das für mich Zeit, die mir verloren geht. Zumindest musste ich auch hier nur kurz warten, dennoch ist man für diese kurze Zeit einfach nur eine Nummer und diese vielen kurzen - und meiner Ansicht nach, teils auch unnötigen Wartezeiten - summieren sich nun mal und werden von meiner grundsätzlichen Lebenszeit abgezogen.

Aber tatsächlich brachte es was, denn nach weiteren zwei oder drei Wochen bekam ich dann endlich (!) die Antwort, die ich gerne schon viel früher gehabt hätte, - einen positiven Bescheid mit einer zusätzlichen Nachzahlung. Dieser ganze Hickhack - aber er war es wert, denn ich bekomme rund 200 Euro neben dem Bafög mehr und das ist wirklich etwas, das notwendig ist, wie wir fast alle aus eigener Erfahrung wissen. Dann hat man monatlich die Möglichkeit einen Lottoschein auszufüllen und kann sagen: "Wenn ich mal im Lotto gewinne, dann ...". Man darf nur nicht verpassen, rechtzeitig den Folgeantrag zu stellen.

Wer sich von Euch jetzt diesen Spießrutenlauf antun möchte, sollte es wirklich tun, denn 200 Euro mehr im Monat zu haben oder nicht, ist schon ein großer Unterschied. Ich liste Euch im Folgenden die Bedingungen und Gesetze auf, damit Ihr sehen könnt, ob auch Ihr Anspruch hättet. Auf mich trifft zu: Elternloses Bafög, eigene Wohnung, unverheiratet, keine Kinder und ich hatte bei Antragstellung einen kleinen Nebenjob. Des weiteren besteht bei mir weder Anspruch auf Kindergeld oder Halbwaisenrente, und meine Mutter kann keine Zuschüsse zu meinem Leben liefern. Was davon jetzt wirklich auch relevant ist, weiß ich nicht sicher, daher versucht es einfach anhand folgender Gesetze, die auf den ein oder anderen zutreffen sollten:

Gesetzestext

Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung

(7) Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3, § 105 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1). Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist.


Anspruchsberechtigung

Zuschussberechtigter Personenkreis
des § 22 Abs. 7 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Im Einzelnen sind zuschussfähig bei den Auszubildenden nach dem SGB III:

  • die berufliche Ausbildung und Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern oder des Elternteils (§ 65 Abs. 1 SGB III)
  • die berufsvorbereitenden Maßnahmen und Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern oder des Elternteils (§ 66 Abs. 3 SGB III)
  • die Leistung der Berufsausbildungshilfe an behinderte Menschen, die während der beruflichen Ausbildung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen (§ 101 Abs. 3 SGB III)
  • das Ausbildungsgeld an Personen in beruflicher Ausbildung bei Unterbringung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils (§ 105 Abs. 1 Nr. 1 SGB III)
  • das Ausbildungsgeld an behinderte Menschen, die in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und in Grundausbildung stehen, bei anderweitiger Unterbringung außerhalb eines Wohnheims oder Internats ohne Kostenerstattung für Unterbringung und Verpflegung (§ 106 Abs. 1 Nr. 2 SGB III)

Bei Auszubildenden nach dem BAföG werden erfasst:

  • Schüler von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, und die noch bei den Eltern wohnen
    (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 BAföG)
  • Schüler, die nicht bei den Eltern wohnen, von weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, soweit von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist, sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren, oder einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben, und von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
    (§ 12 Abs. 2 BAföG) sowie
  • Auszubildende in Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs, und an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen, die noch bei ihren Eltern wohnen
    (§ 13 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BAföG).

Viel Erfolg,
aBraXaS

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